Neben dem Fahrzeugtyp ist vor allem die Schadenfreiheitsklasse maßgeblich für die Berechnung der Versicherungsprämie. Sie besagt, wie lange der Fahrzeughalter bereits gefahren ist, ohne einen Unfall zu verursachen. Mit steigender Fahrerfahrung sinken also auch die Versicherungsbeiträge. Bei der Anmeldung eines Zweitwagens können aber meist nicht die kompletten Rabatte übernommen werden, da dieser häufig nicht vom Versicherten selbst, sondern von anderen Familienmitgliedern gefahren wird. Die meisten Versicherungsunternehmen stufen ihn daher in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 ein, was einem halben unfallfrei gefahrenen Jahr entspricht. Einige Versicherungen bieten unter bestimmten Voraussetzungen auch eine günstigere Einstufung an; es lohnt sich also, sich vor Vertragsabschluss zu informieren und Vergleiche zu ziehen.
Die Zweitwagenregelung ist vor allem für Führerscheinneulinge interessant, die zunächst in der kostspieligen Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden. Viele versichern ihr Auto stattdessen als Zweitwagen über die Eltern und können dadurch von günstigeren Versicherungsbeiträgen profitieren. Dies lohnt sich vor allem in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins. Nach deren Vollendung wird der Inhaber automatisch in der Klasse SF 1/2 eingeordnet, unabhängig davon, ob er innerhalb dieses Zeitraums tatsächlich selbst gefahren ist oder nicht. Zwar ist es möglich, das eigene Auto auch über mehrere Jahre hinweg über einen Elternteil zu versichern, allerdings kann man dabei keine günstigere Einstufung erzielen. Wer sich später selbst versichert, beginnt also immer in der Schadenfreiheitsklasse 1/2, selbst wenn er bereits deutlich länger unfallfrei gefahren ist.