Wenn man schon morgens von Baulärm geweckt wird, der einen dann auch noch fast den ganzen Tag begleitet, stellt sich so mancher Mieter bald die Frage, ob es zulässig ist, die Miete während der Bauarbeiten zu mindern. Schließlich leidet die Lebensqualität häufig unter dem ständigen Lärm und Dreck, den Bauarbeiten so mit sich bringen. Damit man aber tatsächlich eine gerechtfertigte Mietminderung durchsetzen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst ist entscheidend, wo genau die Arbeiten durchgeführt werden. Handelt es sich beispielsweise um Straßenarbeiten, einen Neubau oder eine Renovierung in der unmittelbaren Gegend, ist dies kein Grund, die Miete zu mindern - schließlich trägt der Vermieter an diesen Umständen keine Schuld. Finden die Bauarbeiten direkt im Haus statt, kann die Miete um ca. 10 bis 20 % gesenkt werden. Handelt es sich um die eigene Wohnung, sind Minderungen bis zu 50 % angemessen. Dies ist übrigens auch rückwirkend möglich. Weigert sich der Vermieter, kann man beim Mieterschutzbund Hilfe suchen, der einem dann auch notfalls vor Gericht hilft, seine Interessen durchzusetzen. Anzustreben ist aber immer eine einvernehmliche Lösung - oft hilft es schon, mit dem Vermieter ein paar vernünftige Worte zu wechseln, damit sich ein möglicher Streitfall von alleine klärt.