Als besondere Form der stationären medizinischen Rehabilitations- bzw. Vorsorgemaßnahme dauert die Mutter-Kind-Kur im Normalfall drei Wochen. Die Kosten für eine solche Kur werden allerdings nur dann von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn gesundheitliche Gründe bestehen, die ein Arzt attestieren muss.
Trotz der Bezeichnung Mutter-Kind-Kur" ist die Zielgruppe dieser Maßnahme nicht etwa nur Mütter und ihre Kinder. Auch Väter oder Großeltern können anstelle der Mutter mit dem Kind zur Kur fahren, sofern diese Personen in Erziehungsverantwortung stehen. Im Übrigen kann sogar eine Mutter allein zu dieser Kur fahren; die Mitnahme von Kindern ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Wer eine Kur verschrieben und bewilligt bekommt, verbringt 21 Tage in einem Kurhaus. Diese Einrichtungen setzen in der Regel auf einen ganzheitlichen Therapieansatz. Im Grunde bedeutet dies, dass für jeden Patienten ein individueller Behandlungsplan zusammengestellt wird, der aus Physiotherapie, medizinischen Anwendungen, Heilbädern sowie pädagogischer und psychologischer Betreuung bestehen kann. Das Ziel liegt vor allem darin, die psychosomatisch bedingten Krankheiten zu behandeln und dabei den Grund für ihre Entstehung, den Alltagsstress, auszuschalten. Besondere Krankheitsbilder wie Krebs, Neurodermitis und ADS/ADHS werden im Rahmen der jährlichen Kurdurchgänge von Kurkliniken gesondert behandelt, so auch spezielle Belastungskonstellationen wie alleinerziehende Mütter und Väter. Zusätzlich gibt es Kur-Einrichtungen, die sich auf die eine oder andere Patientengruppe spezialisiert haben, beispielsweise auf Eltern mit behinderten Kindern. Welche Kurklinik für den Patienten am besten geeignet ist, entscheidet der Hausarzt."
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