Der Namensschutz wird nicht nur für klangvolle und ausdrucksstarke Unternehmensnamen immer wichtiger, sondern betrifft auch Fantasienamen oder Wortkombinationen. Das Streiten vor Gericht ist immer teuer, auch wenn es um den Schutz eines Namens geht. Deshalb sollte immer bevor sich für einen Namen entschieden wird, eine Anfrage bei einem zuständigen Amt erfolgen. Hier bekommt jeder Bürger eine klare und rechtlich verbindliche Auskunft, ob der gewünschte Name bereits existiert und geschützt worden ist. Diese Auskunft sollte immer schriftlich bestätigt werden, denn im harten Kampf um jeden guten Namen kann es schon bei geringfügigen Namensähnlichkeiten zu rechtlichen Konflikten kommen.
Um einen Namen deutschlandweit zuverlässig zu schützen, muss eine Anmeldung des Namens bei dem zuständigen Amt erfolgen. Hier wird der gewünschte Name allerdings nur geschützt, es erfolgt keine Überprüfung, ob für diesen Namen bereits identische oder ähnliche Markenregistrierungen vorhanden sind oder dieser Name bereits einmal geschützt worden ist. Dazu müssen Rechtsanwälte beauftragt werden, die sich speziell auf das Gebiet der Firmennamenrecherche spezialisiert haben. Diese überprüfen nicht nur das bereits Vorhandensein von geschützten Namen, Fantasienamen, Domänen oder Wortverbindungen, sondern auch Logos.
Bei der Beantragung des Schutzes für einen bestimmten Namen beim zuständigen deutschen Amt muss nicht nur die genaue Schreibweise des Namens angegeben werden, sondern auch die Waren oder Dienstleistungen, für welche dieser Name geschützt werden soll. Eine nachträgliche Erweiterung des Namensschutzes auf andere Warengruppen oder Dienstleistungsangebote ist nicht mehr möglich. Wurde der Schutz des angemeldeten Namens bestätigt, gilt dieser erst einmal für einen Zeitraum von zehn Jahren, kann nach Ablauf dieser Frist aber beliebig oft neu verlängert werden. Das sollte nicht vergessen werden.
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