Fast jeder Deutsche hat wenigstens ein Kraftfahrzeug, manche besitzen sogar noch einen Zweitwagen. Der Grund dafür ist die Notwendigkeit, flexibel und mobil zu sein und oft auch, eine Arbeitsstelle in großer Entfernung erreichen zu können. Der Automobilhandel hat sich laut der Aussage eines Fachmagazins von der Wirtschaftskrise sehr gut erholt und der Verkauf von Kraftfahrzeugen ist sehr erfolgreich.
Um ein Automobil zu erwerben, hat man als Privatperson die Wahl zwischen einem sogenannten Privatkauf oder dem Erwerb über einen Händler. Soll das Fahrzeug als Gebrauchtwagen wiederverkauft werden, dann ist es in jedem Fall wichtig, einen Kaufvertrag mit dem Käufer abzuschließen. Dieser ist die Grundlage, um Rechtsansprüche zu klären und eventuell geltend machen zu können. In einem solchen Vertrag müssen der Käufer und der Verkäufer namentlich genannt werden. Von dem Käufer sollte zusätzlich auch die Personalnummer aufgeschrieben sowie das Datum und die Uhrzeit des Verkaufs festgehalten werden.
Der Verkäufer selbst hat die Pflicht, bekannte Schäden an dem Fahrzeug zu nennen und muss dem Käufer natürlich auch den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein aushändigen. Wenn der Wagen mit dem aktuellen Kennzeichen auf den Namen des Verkäufers in das Eigentum des Käufers übergeht, ist es ratsam, sich von diesem eine Bescheinigung über die Aushändigung des Fahrzeugs mit Angabe von Datum und der Uhrzeit separat unterzeichnen zu lassen. Wenn nämlich ein Unfall mit dem Fahrzeug noch vor der Ummeldung verursacht werden sollte, geht die Versicherungslast auf die Versicherung des Käufers über und nicht auf die dann noch bestehende und gemeldete Versicherung des Verkäufers.
Ein Fahrzeug verkauft sich immer dann besser, wenn es bestimmte Sonderausstattungen besitzt und wenn die Frist bis zur nächsten TÜV-Untersuchung noch mindestens 6 Monate beträgt.