Kapitalanleger, die über ein höheres Guthaben verfügen, suchen häufig für einen Teil des Geldes nach Anlagen, die eine gewisse Steuerbegünstigung enthalten. Der Zinsfreibetrag ist ausgeschöpft und die Zinsabschlagssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer reduzieren die Rendite erheblich. Das richtige Produkt in diesen Situationen lässt sich nicht so einfach finden.
Irgendwann kommt der Anleger auf die Möglichkeit, einen Teil seines Kapitals in eine geschlossene Fondsanlage zu investieren. Derjenige, der so eine Anlage initiiert, hat eine bestimmte Geschäftsidee mit einem festgelegten Investitionsvolumen. Um die benötigten Gelder zusammenzubekommen, die Finanzierung über ein Bankdarlehen ist oftmals schwierig und teuer, legt er einen Fonds zur Finanzierung dieser Idee auf. Sobald die Summe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Die einzelnen Investoren kennen sich in der Regel nicht. Der Fonds wird für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und der Initiator verwendet das eingesammelte Geld entsprechend dem Anlageprospekt. Einige Fonds zahlen während der Laufzeit eine vorher vereinbarte Rendite aus, andere Fonds zahlen am Ende der Laufzeit das eingesetzte Kapital zuzüglich einer Verzinsung. Während der Laufzeit dieser Fonds kann es für den Investor zu einer Verlustzuweisung kommen, die er in seiner Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann. Die Renditen liegen wegen des vorhandenen Risikos meistens oberhalb der sicheren Anlagen. Eine vorzeitige Rückzahlung der eingesetzten Mittel ist meistens ausgeschlossen. Für einige Fonds hat sich ein sogenannter Zweitmarkt gebildet, wo der Investor seine Anteile, leider fast immer mit Verlust, verkaufen kann.
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