Um Studenten und auch Schülern, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst oder durch die Eltern bestreiten können, eine umfassende Bildung zu ermöglichen, wurde das BAföG eingerichtet. Die Besonderheit an der staatlichen Unterstützung ist, dass sie als ein zinsfreies Darlehen konzipiert wurde und darüber hinaus bezuschusst wird.
Es kann jedoch nicht jeder Student zwangsläufig mit Antritt seines Studiums BAföG beantragen bzw. bekommt es bewilligt. Grundsätzlich sollte sich bei der jeweiligen Hochschule informiert werden, ob der Studiengang BAföG-berechtigt ist. Insbesondere private Studiengänge können bei fehlender staatlicher Anerkennung diese Voraussetzung nicht vorweisen. Auch Nicht-Deutsche können nur unter gewissen Bedingungen eine Förderung erhalten. Ein weiterer Aspekt ist das Alter des Studenten: Wer bei Studienbeginn bereits über 30 Jahre alt ist, wird Schwierigkeiten bei der Beantragung bekommen. Fachrichtungswechseln und Zweitausbildungen sind ebenfalls mit Einschränkungen beim BAföG-Anspruch verbunden.
Sind diese Fragen geklärt, kann der Studierende bei seinem zuständigen Amt des Studentenwerks BAföG beantragen. Dazu sind spezielle Formulare auszufüllen, die alle relevanten Angaben abfragen. Darüber hinaus müssen auch die Eltern ein gesondertes Formblatt einreichen, da die Förderung vom Vermögen der Eltern abhängig ist. Daher empfiehlt es sich, mithilfe des online bereitgestellten BAföG-Rechners zu ermitteln, ob und in welcher Höhe Zahlungen zu erwarten sind. Dabei werden auch die individuellen Lebensumstände des Studenten berücksichtigt. Sind die Hürden des Antrags genommen, kann sich auf der Bewilligung allerdings nicht ausgeruht werden: Leistungsnachweise und Weiterförderungsanträge überprüfen regelmäßig den Anspruch.