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Qualifizierungsmaßnahme: Ausbildung neben dem Beruf

Die Finanzierung zum Beispiel einer studentischen Ausbildung, die neben der beruflichen Tätigkeit stattfindet, wird durch den Betrieb übernommen und entlastet auf diese Weise den Studierenden.

Für viele Schulabgänger stellt sich nach einem erfolgreichen Schulabschluss die Frage, ob sie eine Berufsausbildung beginnen oder ein Studium absolvieren möchten. Während einer Ausbildung in einem Betrieb oder einem Unternehmen erhält der Auszubildende ein Gehalt und zahlt auf diese Weise bereits in die Sozialversicherungen ein. Außerdem kann er mit dem geregelten und festen Einkommen seinen eigenen Unterhalt finanzieren. Während der Studienphase ist dies nicht möglich, man erhält also keine finanzielle Entlohnung. Im Gegenteil, für die Studienzeit muss der Studierende eine Gebühr entrichten, da er ansonsten exmatrikuliert werden würde.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, direkt nach dem Abschluss der Schulzeit in eine sogenannte Berufsakademie einzutreten. Hier hätte man die Chance, neben einer betrieblichen Tätigkeit auch das Studium besuchen zu können. Natürlich ist diese Variante für einen Betroffenen sehr zeitintensiv, da in der betriebsfreien Zeit der Unterrichtsstoff erarbeitet und eingeprägt werden muss. Allerdings würde die Finanzierung von dem entsprechenden Betrieb übernommen werden und zusätzlich der Berufsakademiker auch noch ausgezahlt werden.

Eine weitere Variante ist zum Beispiel das Fernstudium. Es gibt in Deutschland heute schon viele Fernhochschulen, die Kurse anbieten, welche neben der beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden können. Meist werden der Unterrichtsstoff und die Skripte via Post oder via E-Mail versandt oder es steht eine entsprechende Plattform für den Studierenden zur Verfügung. In der Regel fallen bei dem Fernstudium weniger Prüfungen an als bei einem konventionellen Studium. Die Prüfungen finden zum Ende der Studienzeit vor einem entsprechenden Prüfungsausschuss statt. Der Nachteil ist aber die fehlende finanzielle Stützung, da solch eine Ausbildung in der Regel von keiner Behörde übernommen werden kann.

Manche Menschen beenden eine Angestelltenposition und entscheiden sich selbst im fortgeschrittenen Alter noch für eine studentische Ausbildung oder für eine Weiterbildung. Auch hier muss die Teilnahme selbst finanziell gestützt werden.

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