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Variables Kapital: Mehrwert für den Arbeitgeber

Eingesetztes Kapital gilt als variabel, wenn es seinen Wert im Produktionsprozess erhöht. Das gilt beispielsweise auch für die Löhne und Gehälter der (Produktions-)Arbeiter und Angestellten.

Wer arbeitet, erhält dafür in aller Regel eine Gegenleistung in Form von Geld. Dieses Entgelt wird bei abhängig Beschäftigten entweder als Lohn oder Gehalt bezeichnet, wobei es betriebswirtschaftlich allerdings zwischen beiden Formen keinen Unterschied gibt. Die Unterscheidung ist rein historischer bzw. umgangssprachlicher Natur. Vor einigen Jahrzehnten wurden das Arbeitsentgelt eines Angestellten als Gehalt" und das eines Arbeiters als "Lohn" bezeichnet. Diese Differenzierung wird heute nicht mehr vorgenommen. Allerdings wird umgangssprachlich häufig unterschieden zwischen "Gehalt" für ein regelmäßiges, monatlich in gleicher Höhe gezahltes und "Lohn" für ein monatlich schwankendes (zum Beispiel bei stundenweiser Bezahlung) Einkommen.

Für den Arbeitgeber bedeutet die Zahlung eines Arbeitsentgeltes die Erwirtschaftung eines Mehrwertes. Beispielsweise bekommt der Arbeiter in der Autoproduktion Geld für seine geleistete Arbeit, erwirtschaftet aber durch seine Arbeit einen Mehrwert, d. h. er vermehrt das in ihn investierte Kapital. Hierbei gilt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers als Kapital. Der daraus erwirtschaftete Gewinn kommt allerdings nicht dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber bzw. den Aktionären zugute.

In der Regel wird ein angemessener Lohn gezahlt, der die Schwierigkeit der Aufgaben, die Verantwortung, die erforderliche Ausbildung, investierte Zeit etc. widerspiegelt. In der neueren Entwicklung hat sich jedoch ein Niedriglohnsektor herausgebildet, der immer größeren Einfluss auf die Wirtschaft nimmt. Ursprünglich wurde dieser Sektor geschaffen, um gering qualifizierte Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen. Mittlerweile müssen auch viele Hochschulabsolventen für ein Gehalt unter dem Existenzminimum arbeiten."

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