Die Grunderwerbssteuer verringern, das wollen viele Immobilienkäufer. Grundsätzlich wird die Steuer bei jeder Immobilientransaktion fällig und wird auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie einschließlich des Grundstücks bzw. eines Bodenanteils erhoben, wodurch sich für den Käufer die Nebenkosten des Immobilienerwerbs erhöhen. Außer beim Immobilienkauf muss die Steuer auch bei Schenkungen oder Übertragungen entrichtet werden.
Da darüber hinaus gerade bei Immobilienkäufen weitere Ausgaben wie Notar- und Grundbuchkosten anfallen, ist es verständlich, dass die neuen Hausbesitzer nach Möglichkeiten suchen, wie sich die Zusatzkosten, darunter auch die Grunderwerbssteuer, verringern lassen. Tatsächlich existieren bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Steuer reduziert oder sogar ganz vermieden werden kann.
Die Steuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden, wenn eine Immobilie innerhalb der Familie übergeben wird. Allerdings gilt das nur, wenn zwischen den Beteiligten ein Verwandtschaftsverhältnis in direkter Linie besteht, das heißt, wenn es sich um eine Übertragung zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Großeltern und ihren Enkeln handelt.
Eine geringere Steuerhöhe kann in einigen Fällen erreicht werden, wenn zunächst nur ein Grundstück erworben und erst später eine Immobilie auf diesem Grundstück errichtet wird. Dann dient nur der Grundstückswert als Basis für die Berechnung der Grunderwerbssteuer. Verringern lässt sich die Höhe der Steuer außerdem, wenn im Kaufpreis die Übernahme von Möbeln enthalten ist. Denn Möbel fallen nicht unter den Geltungsbereich der Steuer, sodass die Berechnungsgrundlage um den Betrag gemindert wird, der dem Wert der übernommenen Möbel entspricht.