Im Zeitalter des Internets ist es möglich, früher war das undenkbar, einen Bausparertrag ohne einen Bausparkassenvertreter online abzuschließen. Allerdings sollte der Bausparer genau wissen, was er will, denn die meisten Bausparkassen haben eine vielfältige Tarifstruktur, die sich auch von Zeit zu Zeit erneuert. Es gibt beispielsweise Bauspartarife, die für einen Kunden geeignet sind, der nur Geld sparen möchte und dabei Wert auf die staatlichen Prämien wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage legt. Diese Tarife weisen einen höheren Guthabenzins aus, der Darlehnszins ist meistens wenig attraktiv. Wer einen günstigen Darlehenszins möchte, muss oftmals auf einen akzeptablen Guthabenzins verzichten.
Wer sein Bausparkonto online abschließt, verzichtet also in aller Regel auf die Beratungsleistung der Bausparkasse. Dafür erhält der Bausparer bei vielen Bausparkassen einen Nachlass auf die Abschlussgebühr, die in den meisten Fällen ein Prozent der Bausparsumme beträgt. Alle anderen Eigenschaften des Bauspartarifes sind mit einem Abschluss über einen Berater identisch. Der Abschluss online kann später zu Problemen führen, wenn der Bausparkunde den Service eines Beraters nutzen möchte. Die Berater arbeiten heutzutage auf Provisionsbasis und werden nur nach Abschlüssen bezahlt. Wenn der Berater also an dem Vertrag nichts verdient hat, kann es sein, dass er den Service, der von den Bausparkassen nicht bezahlt wird, verweigert. In diesem Fall muss sich der Bausparer selbst um eine eventuelle Teilung der Bausparsumme, Abgabe der Prämienanträge, Freistellungsaufträge oder Veränderung der Einzugsermächtigung kümmern. Auch die Beantragung eines Bauspardarlehens muss er unter Umständen allein durchführen.