Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn kennt fast jeder, dabei ist ein ausgeglichenes menschliches Klima im Wohnumfeld wichtig für unser Wohlbefinden. Nirgends sind wir so leicht angreifbar und fühlen uns so schnell hilflos wie bei Streitigkeiten in unseren eigenen vier Wänden. My home is my castle", lautet ein bekanntes englisches Sprichwort und es hat recht: Zu Hause fühlen wir uns sicher, es ist unser persönlicher Bereich, in dem sich niemand unbefugt Zutritt verschaffen darf. Wenn allerdings der Nachbar neben uns abends um 23 Uhr laute Musik hört, die Kinder über uns den ganzen Tag durch die Wohnung hüpfen, unser Gartennachbar es zulässt, dass seine Obstbäume ihr Herbstlaub in unseren Garten abwerfen, dann ist guter Rat oft teuer.
Auch in seiner eigenen Wohnung oder seinem Haus darf man nicht schalten und walten, wie man möchte, schließlich hat unser Nachbar auch Rechte, die gewahrt werden müssen. Wir dürfen uns in unseren eigenen vier Wänden so frei bewegen, dass wir nicht das Recht unseres Nachbarn verletzen. Was wir dürfen und was nicht, ist zum einen in der jeweiligen Hausordnung geregelt als auch im sogenannten Nachbarschaftsrecht.
Die Hausordnung ist für alle Bewohner eines Hauses geregelt und betrifft Fragen des direkten Zusammenlebens, so zum Beispiel Ruhezeiten und Treppenreinigung. Das Nachbarschaftsrecht wird im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Jedes Bundesland - mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Bremen und Hamburg - verfügt über sein eigenes explizites Gesetzeswerk zum Thema. Das Nachbarschaftsrecht ist zum Teil auch schon im bundesweit gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Die individuellen Gesetze unterscheiden sich jedoch nur geringfügig."