Minijobs sind auf dem heutigen Arbeitsmarkt nichts Ungewöhnliches mehr. Man versteht darunter berufliche Tätigkeiten, bei denen man nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Kennzeichnend hierbei ist, dass man als Arbeitnehmer keine Abgaben an die Sozialversicherung zahlt, sondern der Arbeitgeber diese Kosten gänzlich übernimmt. Sie sind aber anders gestaffelt, als in einem normalen Arbeitsverhältnis. So werden zum Beispiel pauschal dreizehn Prozent des Lohns an die Krankenversicherung gezahlt, statt der sonst üblichen, unterschiedlichen Beiträge. Den Arbeitnehmer betrifft das nur indirekt, da er sein Gehalt ohne jeden Abzug erhält. Da keine Steuern gezahlt werden müssen und die Sozialversicherung beim Arbeitgeber liegt, spricht man hier auch von brutto gleich netto".
Es gibt verschiedene Personengruppen, für die ein solcher Job in Frage kommt. Es sind nicht nur diejenigen, die Leistungen vom Staat beziehen und diese aufstocken möchten. Auch bei Berufstätigen reicht der Lohn nicht immer aus, so dass zusätzlich zur eigentlichen Beschäftigung noch ein Minijob angenommen wird. In diesem Fall ist der Job allerdings nicht mehr steuerfrei. In der Regel müssen dann zwanzig Prozent des Einkommens ans Finanzamt abgeführt werden. Es gibt hier aber einige Ausnahmen und Unterscheidungen, so dass man gerade als Berufstätiger vorher genau durchrechnen sollte, ob die Annahme eines Minijobs sich auch wirklich lohnt. Solche geringfügigen Beschäftigungen können theoretisch von jedem unabhängig von Einkommen und Beruf ausgeübt werden. Deshalb bieten sie sich auch für Hausfrauen oder Studenten an.
Will man eine geringfügige Beschäftigung annehmen, dann kann man zum Beispiel beim Arbeitsvermittler nach entsprechenden Angeboten fragen. Aber auch in Zeitungen oder in Stellenbörsen im Internet werden solche Jobs immer häufiger inseriert."
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