Als Nebenjob bezeichnet man jede Art von organisierter Arbeit, bei der ein Gewinn oder Einkommen erwirtschaftet wird, die aber nicht die tariflich festgelegte Hauptbeschäftigung ist. Als Bemessungsgrundlage hierfür gelten die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit, die Arbeitszeit und die erzielten Einkünfte. Dabei gibt es hierfür besondere arbeitsrechtliche und steuerliche Bestimmungen. Die meisten Arbeitsverträge für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten schließen einen weiteren Job oder eine andere entgeltliche Beschäftigung aus oder machen sie zumindest von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Wenn der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, sollte der Arbeitgeber auch unbedingt vor Aufnahme einer anderen Tätigkeit beteiligt werden.
Beschäftigte mit zwei Einkommen fallen leicht in eine höhere Steuerklasse, es sei denn, es handelt sich um eine geringfügige oder eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung mit nicht mehr als 50 Arbeitstagen im Jahr, was vor allem bei Gelegenheitsjobs im Veranstaltungsbereich oder in der Komparserie interessant ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Steuernummer oder die Anmeldung eines Gewerbes, sodass dem Auftraggeber für die Tätigkeiten Rechnungen gestellt werden können. Doch auch hierfür gelten gesonderte Bestimmungen, die vorher geklärt werden müssen, um beispielsweise eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
Nebenjobs mit seriösen Tätigkeiten werden einerseits durch Agenturen vermittelt oder inseriert. Meist finden sie sich in regionalen Tageszeitungen und lokal verteilten Anzeigenblättern. Ein wachsender Markt für Nebenjobinserate ist zweifelsohne das Internet. Neben den üblichen Jobbörsen haben sich inzwischen mehrere landesweite und regionale Portale etabliert, auf denen vorrangig oder ausschließlich Nebenjobs und Studentenjobs ausgeschrieben werden.
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