Über das Internet ist es jederzeit möglich, die voraussichtliche Einkommensteuer anhand der aktuellen Steuersätze zu ermitteln. Dazu genügt es allerdings nicht, die Umsätze zusammenzurechnen, und den so ermittelten Betrag in das Berechnungsprogramm einzugeben. Bei diesem Vorgehen fällt das Ergebnis meist deutlich zu hoch aus, da abzugsfähige Kosten nicht berücksichtigt werden.
So kann man die meisten Betriebskosten beispielsweise direkt steuerlich geltend machen und in voller Höhe vom Umsatz abziehen. Ausnahmen gelten für hochwertige Güter, deren Anschaffungspreis einen bestimmten Betrag übersteigt. Diese müssen über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Laien sollten die Steuererklärung hierbei von einem Steuerberater durchführen lassen. Dieser kennt sich ausreichend mit dem komplexen deutschen Steuerrecht aus, um die Steuerlast durch Angabe diverser Sonderausgaben so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören etwa auch Spenden an gemeinnützige Organisationen und Aufwendungen für berufliche Weiterbildung.
Wichtig ist, bei allen betrieblichen Anschaffungen die Rechnung oder die Quittung gut aufzubewahren. Ausgaben, die nicht ausreichend belegt werden können, werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Bei Abbuchungen vom Konto sollte man außerdem die betreffenden Auszüge vorlegen können. Generell sollte man diese, sofern es sich um ein geschäftlich genutztes Konto handelt, zehn Jahre aufbewahren, da sie bei einer eventuellen Steuerprüfung verlangt werden. Dazu kommt es übrigens nicht nur bei Unstimmigkeiten in der Steuererklärung, sie wird auch bei Unternehmen und Selbständigen durchgeführt, bei denen kein Verdacht auch falsche Besteuerung besteht. Daher sollte man alle wichtigen Unterlagen sorgfältig archivieren.
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