Steuererklärungen muss nahezu jeder Bürger einmal im Jahr bei der zuständigen Finanzbehörde einreichen. In diesen Dokumenten befinden sich die Informationen, die für die Berechnung der Steuerlast der jeweiligen Person benötigt werden. Dazu gehören vor allem die Angaben zum monatlichen Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit. Wer als Angestellter in einem festen Vertragsverhältnis arbeitet und keine weiteren Einnahmen zu verbuchen hat, muss eine Lohnsteuererklärung ausfüllen. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann dabei behilflich sein. Selbstständige und Freiberufler dagegen haben Einkommenssteuererklärungen abzugeben.
Für jede Art der Steuererklärung gibt es spezielle Formulare. Diese wurden von der Behörde konzipiert, die für die Verwaltung der Steuerpflichtigen und das Erheben der Steuern verantwortlich ist. Diese Institutionen gibt es in allen größeren Städten und ihr Einzugsgebiet ist genau definiert. Von ihnen erhält der Steuerzahler die Formulare, die er ausfüllen muss. Diese stehen einerseits als Ausdrucke zur Verfügung, andererseits werden sie im Internet zum Download angeboten. Schließlich verfügen immer mehr Menschen in unserem Land über einen Internetanschluss und bevorzugen es, auch behördliche Angelegenheiten über das Internet abzuwickeln. Durch eine Online-Suche findet man schnell die entsprechenden Formulare und kann diese auf den eigenen PC herunterladen. Anschließend müssen sie mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Dazu kann man die Formulare entweder ausdrucken und die Informationen handschriftlich eingeben, es ist in den meisten Fällen jedoch auch das digitale Ausfüllen am PC und die Übersendung der Daten über das Internet möglich.
Wenn das ausgefüllte Formular an die Behörde übermittelt wurde, erfolgt dort die Bearbeitung. In der Regel nimmt dies einige Wochen in Anspruch. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird ein Steuerbescheid erstellt und dem Steuerzahler zugeschickt. In diesem Dokument ist rechtsgültig festgelegt, wie viele Steuern er nachzuzahlen hat oder welche Summe erstattet wird. Die Angaben beziehen sich stets auf ein Kalenderjahr.
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