Können offene Forderungen im Privat- oder Geschäftsleben nicht mehr bedient werden, ist eine Insolvenz der letzte Weg, um aus den Schulden heraus zu kommen. Bevor es so weit kommt, muss jedoch erst der Versuch einer Schuldenbereinigung durchgeführt werden. Die Schuldenbereinigung findet in der Regel vor der Antragstellung auf eine Insolvenz statt. Sie ist ein außergerichtliches Verfahren und dient zum Nachweis, dass der Schuldner alle Möglichkeiten zum Abbau seiner Schulden ausgeschöpft hat, bevor das Insolvenzverfahren beginnt. Eine Schuldenbereinigung darf nicht vom Schuldner allein durchgeführt werden. Eine professionelle Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt begleitet dieses Verfahren. Ziel einer Schuldenbereinigung ist die Abwendung der Insolvenz. Im ersten Schritt wird ein Bereinigungsplan erstellt. Dazu nimmt der Schuldner gemeinsam mit seinem Berater Kontakt zu allen vorhandenen Gläubigern auf, informiert sie über das bevorstehende Insolvenzverfahren und bittet um einen Vergleichsvorschlag zur Tilgung der offenen Forderungen.
Liegen alle Forderungen vor, beginnt eine Verhandlung mit den Gläubigern. Dazu wird das noch vorhandene Vermögen und Einkommen des Schuldners gesichtet und den Gläubigern Teilzahlungen angeboten. In der Regel verzichtet der Gläubiger bei Annahme eines Vergleichs zwar auf einen großen Teil seines Geldes, bekommt aber dennoch mehr, als ihm durch eine Privatinsolvenz des Schuldners zustehen würde. Aus diesem Grund lassen sich Gläubiger häufig auf einen Vergleich ein. Wenn sich nicht alle Gläubiger einverstanden erklären oder auf eine Zwangsvollstreckung bestehen, ist ein Antrag auf Insolvenz unumgänglich. Dazu stellt die Schuldnerberatung oder der Rechtsanwalt eine Bescheinigung über das Scheitern der Schuldenbereinigung aus. Ohne diese Bescheinigung wird ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Die Schuldenbereinigung bietet sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger einige Vorteile. Der Schuldner kann, wenn er alle vereinbarten Raten pünktlich und nach Vereinbarung zahlt, über sein restliches Geld frei verfügen. Bei einer Insolvenz dagegen überwacht ein Treuhänder die Ausgaben. Außerdem entfällt nach Ende der vertraglich festgelegten Ratenlaufzeit die restliche Schuld. Für den Gläubiger bedeutet eine Schuldenbereinigung, dass er zumindest einen Teil seines Geldes zurück bekommt, dies ist bei einem Insolvenzverfahren nicht gewährleistet. Außerdem entfallen die Kosten für eine Zwangsvollstreckung. Neben der Abwendung der Insolvenz für den Schuldner hat die Schuldenbereinigung außerdem den Zweck, die Gerichte zu entlasten. Da es mit dem Antrag auf Insolvenz auch zu einer gerichtlichen Schuldenbereinigung kommt, ist es von Vorteil, den außergerichtlichen Plan bereits mithilfe bestimmter Vorgaben durchzuführen. So kann er bei Scheitern vom Gericht übernommen werden, was für das Verfahren eine große Zeitersparnis bedeutet.