Das betriebliche Mahnwesen nimmt besonders bei Kleinunternehmern und Gewerbetreibenden sehr viel Zeit in Anspruch und verursacht auch zusätzliche Kosten. Zahlungsfristen müssen verfolgt werden und säumige Zahler müssen erinnert und gemahnt werden. Wenn aber die schriftliche Zahlungserinnerung und die darauf folgenden Mahnungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, bleibt oft nur das gerichtliche Mahnverfahren als letzter Ausweg. Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger zwar einen vollstreckbaren Titel, aber wenn der Schuldner nicht nur säumig, sondern zahlungsunfähig ist, kann er diesen Titel nicht durchsetzen. Die Kosten für das Mahnverfahren und den Gerichtsvollzieher kommen dann noch zur geschuldeten Summe hinzu. Hat ein Kleinunternehmer mehrere Schuldner, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann das existenzgefährdend sein.
Um einen Schuldner, der sich als unzuverlässig erweist, doch noch zum Ausgleich des geschuldeten Betrages zu bringen, kann der Einsatz eines Inkasso-Unternehmens sinnvoll sein. Zwar muss der Auftraggeber zunächst die Kosten für das Inkasso tragen, aber diese werden dem Schuldner in Rechnung gestellt und so handelt es sich hier lediglich um eine Vorauszahlung. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, kann das Inkasso-Unternehmen auch eine Langzeitüberwachung übernehmen, nachdem das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos geblieben ist. Damit ist sichergestellt, dass in gewissen Zeitabständen die Solvenz des Schuldners geprüft wird und er zur Zahlung herangezogen werden kann.
Für Unternehmer, die sowohl das Mahnwesen als auch die Inkassodienste nicht in Anspruch nehmen, aber trotzdem nicht auf offenen Posten sitzen bleiben möchten, bietet sich eine Forderungsausfallversicherung an. Schuldner, die mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, sind damit kein Schrecken mehr. Die Versicherung übernimmt den Ausgleich der Rechnungen. Die Prämienhöhe richtet sich dabei nach der Unternehmensgröße und dem Umsatz des Vorjahres. Daraus ermittelt die Versicherung das Risiko von Zahlungsausfällen und errechnet die notwendige Versicherungsprämie. Der Unternehmer kann dann diese Prämie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Auf diese Art und Weise verlieren Schuldner, die mit Zahlungen in Rückstand geraten, ihren Schrecken.