Wer sicherstellen möchte, dass er durch Zuzahlungen bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht über die Gebühr finanziell belastet wird, sollte über eine Ergänzungsversicherung nachdenken. Dabei gilt, wie bei allen privaten Krankenzusatzversicherungen, der Grundsatz: je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, umso günstiger fallen die monatlichen Prämien aus. Besonders für Kinder ist es möglich, Ergänzungsversicherungen privat zu sehr günstigen Konditionen abzuschließen. Eine weitere Voraussetzung ist der einwandfreie Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss. Da Kinder in der Pubertät häufig Krankheiten entwickeln, die eine private Zusatzversicherung nicht mehr möglich machen, ist es sinnvoll, diese Verträge bereits im Säuglings- oder Kleinkindalter abzuschließen. Damit sichert man dem Kind auch im Erwachsenenalter eine sehr moderate Versicherungsprämie.
Um festzustellen, welche Gesellschaft die Ergänzungstarife mit dem für die eigene Situation besten Preis- und Leistungsverhältnis bietet, ist ein unabhängiger Versicherungsvergleich sehr hilfreich. Dabei sollte der Versicherte sich im Vorfeld bereits gut überlegen, worauf er besonderen Wert legt. Ergänzungsversicherungen kann man im sogenannten Baukastensystem abschließen. Das bedeutet, der Versicherte entscheidet selbst, für welche medizinischen Leistungen er eine zusätzliche Absicherung haben möchte. So besteht die Möglichkeit, eine reine Zahnversicherung abzuschließen. Aber auch eine komplette Ergänzungsversicherung für den ambulanten und stationären Behandlungsbereich ist möglich. Diese Vergleichsportale im Internet sind denkbar einfach zu nutzen. In eine vorgefertigte Maske trägt der Interessent seine persönlichen Daten und die gewünschte Art der Absicherung ein. Aus allen am Markt verfügbaren Tarifen und Anbietern sucht der Vergleichsrechner nun die günstigsten Angebote heraus und listet sie übersichtlich auf.
Wichtig ist, dass die meisten privaten Zusatzversicherungen auch die Behandlungskosten von Heilpraktikern in einem bestimmten Umfang übernehmen. Diese Behandlungsart wird von den Krankenkassen überhaupt nicht bezahlt. Auch besondere Leistungen wie osteopathische Behandlungen oder Akkupunktur gehören bei vielen privaten Zusatzversicherungen zum Leistungskatalog. Bei Kindern sollten die Versicherten darauf achten, dass man eine kieferorthopädische Behandlung einschließen kann. Ebenfalls absichern kann man über eine Zusatzversicherung auch ein Krankenhaustagegeld, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung abdeckt. Für Arbeitnehmer besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Diese deckt im Fall einer längerfristigen Erkrankung die Lücke zwischen Nettogehalt und Krankengeld ab.
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