Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, ist es bei den meisten Versicherungen üblich, dass Wartezeiten eingehalten werden müssen. Das heißt, dass ab dem Datum der Unterschrift beziehungsweise des Vertragsabschlusses, eine Wartezeit von 3 Monaten vorgesehen ist. In dieser Zeit kann bei Versicherungsfällen die Gesellschaft nicht in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit wurde eingerichtet, damit die Versicherer nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Rechtsstreit bevor steht. Das trifft aber längst nicht mehr auf alle Versicherungsgesellschaften zu. Inzwischen gibt es die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. So kann der Versicherte schon kurz nach Vertragsabschluss die Leistungen der Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bereits ein Rechtsstreit abzusehen ist. Aber auch die Kosten, die durch diesen Streit anfallen, sollten abgesichert sein, auch wenn noch gar kein Schutz besteht.
Abgeschlossen werden kann die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit sowohl bei Onlineversicherungen als auch bei Direktversicherern. Einige Gesellschaften bieten diese Art der Rechtsschutzversicherung als Standardprodukt an, bei anderen wiederum ist sie nur gegen einen Aufpreis erhältlich. Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertragsbeginn nach hinten verlegen. Dafür muss der Versicherungsnehmer allerdings die Prämien der umgangenen Wartezeit von drei Monaten entrichten. Aber dafür kann er mit sofortiger Wirkung die Leistungen in Anspruch nehmen.
Wie in allen Branchen bringt nur der beste Service zufriedene Kunden mit sich. Und nur von diesen Kunden können Versicherungsgesellschaften in der heutigen Zeit überleben.
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