Ehepaare, die sich ein Haus bauen oder kaufen wollen, müssen in vielen Fällen einen großen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten finanzieren. Dabei ist der monatliche Kapitaldienst für die Finanzierung häufig auf zwei Haushaltseinkommen ausgerichtet. Fällt aber einer der Darlehensnehmer aus, kann der Zurückgebliebene die Immobilie meistens nicht allein halten. In diesem Fall hilft es enorm weiter, wenn sich die Ehepartner gegenseitig abgesichert haben. Eine Risikolebensversicherung sorgt im Todesfall dafür, dass der Begünstigte aus der Versicherung die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Damit kann das komplette Darlehen, oder zumindest ein Teil davon, abgelöst werden. Die für ein Restdarlehen zu zahlende monatliche Rate kann dann oft durch ein Einkommen aufgebracht werden. So kann schon frühzeitig vorgesorgt werden, dass im Todesfall des einen Partners die Immobilie nicht wieder verkauft werden muss.
Für eine verbundene Versicherung ist einer der Ehepartner der Versicherungsnehmer für beide Verträge. Für den eigenen Vertrag ist er gleichzeitig auch die zu versichernde Person, für den anderen Vertrag ist der Lebensgefährte die zu versichernde Person. Beide Verträge werden mit der gleichen Versicherungssumme und der gleichen Laufzeit abgeschlossen. Die Beiträge sind allerdings unterschiedlich, denn für die Versicherungsgesellschaften ist das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand sowie die Krankengeschichte der zu versichernden Person maßgebend für die Beitragsberechnung. Einige Gesellschaften unterscheiden auch nach Raucher beziehungsweise Nichtraucher. In jedem Fall wird von den Versicherungen das zu versichernde Risiko bei der Beitragsermittlung berücksichtigt.
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