Die Anfertigung einer Brille oder von Kontaktlinsen ist häufig sehr kostenintensiv und wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Aus diesem Grund schließen immer mehr Brillenträger eine Brillenzusatzversicherung ab. Diese greift, wenn Brille oder Kontaktlinsen kaputt gehen oder einfach ersetzt werden müssen. Allerdings verlangen die meisten Versicherungsunternehmen, dass die Zusatzversicherung erst einige Monate läuft, bevor sie Kosten übernimmt. Das ist besonders ärgerlich, wenn die Brille direkt nach Abschluss der Versicherung kaputt geht, die festgelegte Wartezeit aber noch nicht abgelaufen ist, denn dann muss der Versicherte die Kosten selber tragen.
Da jedoch die Brillenzusatzversicherung meist erst dann abgeschlossen wird, wenn der Versicherte tatsächlich eine Sehhilfe benötigt, bieten nun einige Versicherer diese auch ohne Wartezeit an. Meist werden die Kostenübernahmen hierbei allerdings gestaffelt: Wird in den ersten Monaten nach Abschluss der Versicherung eine Kostenübernahme notwendig, übernimmt die Versicherungsgesellschaft nur einen Teil der Kosten. Je länger der Versicherte dann jedoch Beiträge eingezahlt hat, desto höher wird die Kostenübernahme der Versicherung. Grund für die Wartezeit oder auch die Staffelung ohne Wartezeit ist, dass die Versicherungsunternehmen Kosten sparen möchten.
Generell sollten vor Abschluss einer Brillenzusatzversicherung die Kostenübernahmen jedoch genau geklärt werden. Meist übernimmt das Versicherungsunternehmen, ähnlich wie bei Zahnersatz, nur einen Teil der Gesamtkosten. Hierbei gilt: Je höher der eingezahlte Beitrag, desto höher die Kostenübernahme der Versicherung bei Bedarf. Die Angebote der Unternehmen variieren stark. Es gibt die Möglichkeit, eine Versicherung ausschließlich für eine Brille oder Kontaktlinsen abzuschließen, beides in die Versicherung aufzunehmen oder einen Auslandsreise- und Diebstahlschutz mit abzudecken. Nach dem Gesamtpaket richtet sich dann auch der Beitragssatz.
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