Am einfachsten lassen sich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung berechnen, da der Beitragssatz hier einheitlich geregelt ist und auf den Internetseiten der Krankenkassen abgerufen werden kann. Wichtig ist, dass der Berechnung der Arbeitnehmeranteil zugrunde gelegt wird. Dieser beträgt etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags, da ein Zusatzbeitrag anfällt, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.
Etwas schwieriger wird es, wenn man die Beiträge einer privaten Krankenversicherung berechnen möchte. Hier hat jede Krankenkasse ihre eigenen Tarife, da es deutlich weniger gesetzliche Vorgaben gibt. Zwar muss ein bestimmter Leistungsumfang geboten werden, die Beiträge können die Versicherungsunternehmen allerdings frei kalkulieren. Davon ausgenommen ist lediglich die Basisversorgung, die sich weitestgehend an den gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Ansonsten hängen die Kosten von den gewünschten Leistungen, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab. Außerdem kann man durch eine höhere Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge verringern.
Wer vor der Entscheidung zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse steht, sollte die Kostenberechnung für beide Versicherungsarten vornehmen und anschließend miteinander vergleichen. Selbstständige und Freiberufler müssen hierbei den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zugrunde legen, da der Arbeitgeberanteil selbst bezahlt werden muss. Außerdem werden die Beiträge nicht immer anhand des tatsächlichen Einkommens berechnet. Hierbei gibt es sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze. Für freiwillig Versicherte mit geringem Verdienst ist dies eher ungünstig. Daher sollte man bei der Wahl der Krankenkasse nicht leichtfertig entscheiden.
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