Jeder dritte Rentenbescheid, der pro Jahr ausgestellt wird, ist nicht korrekt. Um gegen mögliche Fehler vorgehen zu können, empfiehlt es sich, seinen Bescheid zu überprüfen. Denn schon ein kleiner Fehler in der Berechnung kann die Rente um einen großen Teil minimieren und zu einem schlechteren Lebensstandard führen. Oft liegt es nicht nur an den Berechnungen, dass die Bürger zu wenig Rente erhalten, sondern auch schon an einer falschen Beratung. Am häufigsten sind hierbei Bürger betroffen, die eine Altersvorsorge vor dem regulären Rentenalter von 65 Jahren beantragen. Diese Bürger haben die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten, was sie aber oft nicht wissen und auch meist nicht erklärt bekommen. So wird ein Rentenbescheid herausgegeben, der vielleicht auf den ersten Blick korrekt ist, aber dennoch eine viel niedrigere Rente ausweist als dem Bürger eigentlich zustehen würde. Um solche Bescheide zu vermeiden, sollte immer das direkte Gespräch mit einem zuständigen Beamten gesucht und alle offenen Fragen gestellt werden.
Doch auch bei den regulären Rentenbescheiden kommt es immer wieder zu Falschberechnungen. Deswegen sollte man alle Rentenbescheide überprüfen. Ein regelmäßiger Vergleich der Rentenunterlagen mit alten Bescheiden hilft hier dabei, mögliche Fehler schnell zu erkennen und gegen diese zeitnah vorzugehen. Gleich bei Erhalt sollten überprüft werden, ob alle Daten korrekt sind, die eine Grundlage der Rente geben. Das sind beispielsweise Verdienste, freiwillige eingezahlte Beträge, Kindererziehung oder auch Arbeitslosigkeit. Wurde hier alles korrekt und lückenlos aufgelistet, ist das schon mal eine gute Ausgangssituation. Dennoch sollte man sich nicht scheuen, auch bei den kleinsten Ungereimtheiten direkt nachzufragen. Im Falle eines Fehlers ist es immer sicher, sich erst einmal direkt an den Rentenversicherungsträger zu wenden. Damit es später auch nachweisbar ist, ist hierbei die Anfrage per Einschreiben der sicherste Weg. Kommt eine unklare oder auch gar keine Antwort, können sich Betroffene an verschiedene Einrichtungen wenden. Dazu gehören extra dafür zuständige Beratungsstellen, Sozialverbände, Rentenberater oder auch Versicherungsämter. Es kommt immer auf den jeweiligen Wohnort an.
Bestätigt sich der Verdacht eines Fehlers in der Berechnung, kann Widerspruch eingelegt werden. Wird diesem schließlich stattgegeben und der Bescheid neu berechnet, kommt es zu einer Nachzahlung. Diese wird rückwirkend höchstens für vier Jahre gewährt.
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