Es herrscht unter Anlegern weit verbreitet die Meinung vor, dass die Geldanlage in der Schweiz eine gute Alternative zu einem deutschen Bankkonto darstellt, da sich damit Steuern sparen lassen. Es ist häufig die Rede von sogenannten Schweizer Nummernkonten, die den Inhaber anonymisieren und so vor dem Finanzamt schützen. Doch woher kommt diese Annahme? Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, wird ihr gern ein Sonderstatus hinsichtlich des Steuerwesens zugesprochen. Diese Annahme ist allerdings nicht ganz korrekt. Tatsächlich gehört die Schweiz zum Geltungsbereich der EU-Zinsrichtlinie. Die Unterwerfung unter das dort geltende Recht hat zur Konsequenz, dass die Zinserträge zwar nicht dem deutschen Finanzamt mitgeteilt werden, dafür fällt jedoch auf die Kapitalerträge auch in der Schweiz eine Steuer an. Darüber hinaus hat der Anleger dem deutschen Finanzamt gegenüber eine Aussagepflicht hinsichtlich der Zinserträge. Das Finanzamt wird anhand dieser Angaben ebenfalls die Steuer für sich geltend machen. Wird die Besteuerung im Inland durch den Steuerpflichtigen versäumt und besteht dadurch der Tatbestand der Steuerhinterziehung, so wird die Geldanlage in der Schweiz illegal.
Die doppelte Steuerbelastung sowohl in der Schweiz als auch im eigentlichen Heimatland führt allerdings nicht zu einer Mehrbelastung, da ein Ausgleich gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt. Darüber hinaus ist die Geldanlage in der Schweiz mit dem Schweizer Bankgeheimnis ausgestattet. Einem Angestellten der Bank ist es demnach untersagt, Auskünfte über den Kontoinhaber und dessen Konten an dritte Personen zu geben. Das vollständig anonymisierte Nummernkonto besteht in der eigentlichen Form jedoch aus Schutz vor Geldwäsche nicht mehr.
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