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Über Vermögenswirksame Leistungen Kapital aufbauen

Viele Arbeitnehmer nutzen die Chance, über Vermögenswirksame Leistungen eine kleine Rücklage aufzubauen. Dabei gibt es verschiedene Varianten, die es ermöglichen, den Arbeitgeber daran zu beteiligen.

Wer als Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, kann damit eine kleine finanzielle Rücklage aufbauen. Diese Geldleistung des Arbeitgebers wird entweder tarifrechtlich oder per Arbeitsvertrag festgeschrieben. Hierbei leistet die Firma, bei der man beschäftigt ist, einen festen Beitrag, der auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Je nach Art des Vertrages übernimmt der Beschäftigte einen Teil der Beiträge selbst.

Der Staat fördert diese Sparform mit der Arbeitnehmersparzulage. Dies läuft über 7 Jahre, für das letzte Jahr wird dann kein Beitrag mehr erhoben. In früheren Zeiten war die Anlageform meist auf eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag beschränkt. Seit die private Altersvorsorge aber immer wichtiger wird, werden Vermögenswirksame Leistungen aber auch immer mehr in die Altersvorsorge mit einbezogen. Jeder Beschäftigte kann wählen, in welche Sparmodelle seine Beiträge fließen sollen.

Der Chef kann seinen Angestellten bis zu 40 € im Monat auf so einen Sparvertrag einzahlen. Wobei die Beiträge als Teil des Lohns bewertet werden. Bei der Gehaltsabrechnung werden sie zuerst zum Brutto-Betrag hinzugerechnet und erst am Ende wieder abgezogen. Die VL können verschieden genutzt werden. Es gibt folgende Modelle des Sparens: als Banksparplan, zur betrieblichen Altersvorsorge, für die Tilgung eines Baudarlehens oder auch als Aktienfondssparplan. Die Wahl, wie das Geld verwendet werden soll, hat der Arbeitnehmer allein.

Die VL bekommt aber nicht jeder. Wer als Selbstständiger freiberuflich arbeitet, hat keinen Anspruch darauf. Das gilt ebenso für Rentner. Wer in Teilzeit tätig ist, hat dementsprechend nur einen anteiligen Anspruch darauf.

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