Die Abmahnung ist ein Aufforderungsschreiben mit dem Zweck, eine bestimmte Person auf ein Fehlverhalten und die möglichen Folgen bei Nichteinstellung hinzuweisen. Am häufigsten werden Abmahnungen von einem Arbeitgeber an einen auffälligen Mitarbeiter verfasst, dessen Verhalten der Betrieb nicht länger zu dulden bereit ist. Durch die Abmahnung wird der Mitarbeiter aufgefordert, sein Verhalten zu ändern, da ihm sonst die Kündigung droht.
Damit die Abmahnung rechtswirksam ist und bei einem möglichen Prozess auch von dem Gericht anerkannt wird, sind einige Punkte zu beachten. Der Arbeitgeber muss vor Erteilung der Abmahnung prüfen, ob das Verhalten des Mitarbeiters eine seiner im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verletzt. Zu Pflichtverletzungen zählt beispielsweise Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen oder auch die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit. Die Abmahnung muss zeitnah erfolgen und darf nicht erst Monate nach dem Fehlverhalten beim Mitarbeiter eingehen. Zwar ist eine mündliche Abmahnung grundsätzlich möglich, mit einem Schreiben ist der Arbeitgeber jedoch auf der sicheren Seite, da er so nachweisen kann, dass die Abmahnung stattgefunden hat.
In der Abmahnung muss das Fehlverhalten des Abgemahnten genau definiert werden. Außerdem muss ein Hinweis auf die verletzten Regelungen und die bei Wiederholung bevorstehende Kündigung genannt werden. Datum, direkte Ansprache und Originalunterschrift des Vorgesetzten gehören ebenfalls in ein rechtsgültiges Abmahnungsschreiben hinein. Die Zustellung sollte entweder persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Arbeitnehmer muss gegenzeichnen, dass er die Abmahnung erhalten hat.