Das Einstellen von Mitarbeitern setzt grundsätzlich einen Arbeitsvertrag voraus, auch dann, wenn die Arbeit beispielsweise nur auf Minijob-Basis erfolgt. Im Vertrag sollten bestimmte Daten und Fakten festgehalten werden: zum Beispiel die Namen beider Parteien, die genauen Bezeichnungen der auszuführenden Tätigkeiten sowie Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung. Besiegelt wird der Vertrag mit beiden Unterschriften sowie dem Datum und der Ort der Unterzeichnung.
Keine Klausel, die vereinbart wird, darf gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen, daher ist es nicht ratsam, einen Arbeitsvertrag vollkommen frei aufzusetzen. Vorlagen, an denen man sich diesbezüglich orientieren kann, findet man unter anderem im Internet. Diese sind häufig kostenlos erhältlich. Wer ganz sicher gehen will, dass der von ihm ausgearbeitete Vertrag auch vor dem Gesetz standhalten kann, sollte diesen vor Unterzeichnung einem Experten zur Durchsicht vorlegen. So kann man sich vor Schwierigkeiten im Streitfall schützen.