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Eine gesetzliche Garantiezeit ist eine Gewährleistung

Wer neuwertige Waren kauft, der kann diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist umtauschen, nachbessern lassen oder sich das Geld zurückgeben lassen. Eine Garantie ist dagegen rein freiwillig.

Möchte man in Deutschland Waren kaufen, so unterliegen derlei Handlungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin wird im einzelnen aufgeführt, wie ein Kaufvertrag zustande kommt und welche Rechte und Pflichten diesem seitens des Käufers und Verkäufers zugrunde liegen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die sogenannte gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens des Verkäufers. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass die verkaufte Ware einwandfrei ist, ansonsten ist er zum Ersatz verpflichtet. Darüber hinaus können mögliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, insofern die benutzten Güte Schäden angerichtet haben.

Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist die freiwillig angebotene Garantie vonseiten des Verkäufers. Theoretisch kann sie lebenslang andauern und unterliegt letztlich dem freien Willen des jeweiligen Herstellers. Sie kann zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung dem Kunden offeriert werden, ist jedoch kein Ersatz für die geltenden rechtlichen Regelungen. Die gesetzliche Gewährleistung dauert in der Regel mindestens sechs Monate. Im Zweifelsfall sollte man einen Rechtsanwalt befragen.

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