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Die staatliche Bauförderung hat sich gewandelt

In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten hat der Staat regelmäßig die Schaffung von Wohneigentum gefördert. Steuerliche Vergünstigungen, Auszahlung bestimmter Beträge oder Zulagen dienen als Förderung.

Die meisten Bürger leben den Traum von der eigenen Immobilie. Einmal in den eigenen vier Wänden wohnen, keine Miete mehr bezahlen müssen und endlich tun und lassen können, was man will. Diese Vorstellungen und Wünsche konnten sich viele mithilfe der staatlichen Vergünstigungen erfüllen.

Vor einigen Jahrzehnten hat die staatliche Hilfe mit einer Steuervergünstigung begonnen. Die Förderung fiel bei diesem Verfahren je nach Einkommen sehr unterschiedlich aus. Hohe Einkommensbezieher haben erhebliche Steuerrückerstattungen erhalten, geringe Einkommen führten auch nur zu einer kleinen Steuerersparnis. Diese Förderung wurde dann noch um einen Schuldzinsenabzug erweitert, der aber auch sozial unausgewogen war. Nach einigen Jahren ist der Staat dann dazu übergegangen, jeden Käufer oder jeden Bauwilligen völlig einkommensunabhängig zu helfen. Für die Bauherren gab es den doppelten Betrag, denn damit hat man gleichzeitig die Baukonjunktur angekurbelt. Nach einigen Jahren hat der Staat dann die Bauförderung der Zahlung für die Käufer angepasst. Generell hat man den Grundbeträgen eine Kinderkomponente beigefügt. Für jedes Kind hat der Bauherr oder der Käufer eine weitere Zahlung erhalten, die zusammen mit der Grundförderung acht Jahre lang gezahlt wurde. Diese staatliche Hilfe war für alle Einkommensgruppen gerecht. Nach einigen Jahren wurde diese Regelung aus Spargründen wieder abgeschafft.

Anschließend gab es dann für einen kurzen Zeitraum gar keine Vergünstigungen mehr, bis eine neue Zulagenförderung eingeführt wurde. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, eine Zulage pro Kopf zu erhalten, wenn bestimmte Anteile des Vorjahreseinkommens in einen bestimmten Sparvertrag eingezahlt werden. Auch hier hat man eine Kinderkomponente eingeführt und die Zulagen von der Einzahlung im Verhältnis zum Einkommen berücksichtigt.

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