Wer beruflich viel mit dem eigenen PKW unterwegs ist, der verfährt dabei nicht nur eine Menge an Treibstoff, sondern es lässt sich auch nicht vermeiden, dass das Fahrzeug bei diesen Fahrten dauerhaft abgenutzt wird und dadurch auch an Wert verliert. Bestimmte Reparaturen werden schneller fällig, als sie es bei einer rein privaten Nutzung wären. Diesem Umstand wird durch das amtliche Kilometergeld Rechnung getragen. Die jeweiligen Fahrzeugbesitzer sollen dadurch entlastet werden, und in der Tat kann so über das Jahr hinweg eine durchaus stattliche Summe zusammenkommen. Je nachdem, wie lange Strecken man mit dem Fahrzeug eben unterwegs ist.
In jedem Fall ist das Kilometergeld eine steuerfreie Angelegenheit, die der Fahrzeughalter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gegenüber seinem jeweils zuständigen Finanzamt geltend machen kann. Die Höhe des Kilometergeldes hängt davon ab, was für ein Fahrzeug verwendet und welche Strecke zurückgelegt wurde. Es gibt hier entsprechend gestaffelte Sätze, so dass man in jedem Fall individuell schauen muss, wie viel Geld genau sich herausholen lässt. Auch Selbstständige können übrigens unter bestimmten Voraussetzungen ihren Auftraggebern Kilometergeld in Rechnung stellen.
Häufig verwechselt wird das Kilometergeld mit der so genannten Pendlerpauschale, bei der es sich jedoch um eine ganz andere Vergünstigung handelt. Bei der Pendlerpauschale geht es nämlich darum, Arbeitnehmer für die Fahrten von Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück zu entschädigen. Auch dies erfolg in pauschaler Form, ist allerdings, im Gegensatz zu der Regelung beim Kilometergeld, nicht daran gebunden, ob man nun einen privaten PKW benutzt. Kilometergeld hingegen gibt es nur, wenn das eigene Fahrzeug verwendet wurde.
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