In Zukunft soll vermehrt auf regenerative Energien gesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Wind- und Sonnenenergie, bei denen man davon ausgehen kann, dass ihre Quellen nicht versiegen, sodass die Energie in großen Mengen und über einen langen Zeitraum verfügbar sein wird. Bereits heute zieren Solarkollektoren viele deutsche Dächer. Die Sonneneinstrahlung wird zur Wärme- oder Stromerzeugung für verschiedenste Zwecke genutzt und ist so bei einem Einsatz in einem Wohnhaus beispielsweise dazu geeignet, die Bewohner mit Warmwasser zu versorgen. Je nach Region und Jahreszeit kann es sein, dass aufgrund unzureichender Sonneneinstrahlung die Solarenergie allein nicht ausreicht, um die gewünschte Menge an Wärme oder Strom zu erzeugen. Dann müssen unter Umständen zusätzliche Energiequellen her, um die ununterbrochene Versorgung zu gewährleisten.
Das Aufstellen von Solarkollektoren ist bei vielen Bürgern nicht nur aus umweltfreundlichen Gründen beliebt. Viele möchten auch von der staatlichen Förderung profitieren, die man als Betreiber von Solaranlagen beziehen kann. Diese hat den Zweck, die anfänglich recht hohen Kosten für Privatpersonen abzumildern und den Umstieg auf regenerative Energien dadurch attraktiver zu gestalten. Um entsprechende staatliche Förderungen zu erhalten, muss man einen vorgefertigten Antrag ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Dies ist auch bis zu sechs Monate nach Errichtung der Solaranlage noch möglich. In welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, ist pauschal nicht festgelegt: Die Summe setzt sich aus dem Verwendungszweck und der Größe der Anlage zusammen. Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Bonusförderungen, die für weitere Schritte zu einer umweltfreundlichen Energiegewinnung gewährt werden. Auf der Webseite der Behörde bekommt man alle notwendigen Informationen darüber, ob man förderberechtigt ist, welche Boni es gibt und welche im individuellen Fall infrage kommen. Auch der Antrag auf Förderung kann dort direkt heruntergeladen werden. Für Fragen stehen fachkundige Mitarbeiter der Behörde per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
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