Das Krankengeld gehört zu den Säulen des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Es sichert gesetzlich versicherte Arbeitnehmer vor den Risiken einer Arbeitsunfähigkeit ab. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch auch im Falle von Krankheit weiter seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und nicht etwa auf Almosen oder finanzielle Unterstützung von Familie oder Freunden angewiesen ist. Auch Selbstständige können Krankengeld bekommen, sie müssen dazu allerdings bei ihrer Krankenkasse vorher eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben, die den Anspruch auf Krankengeld mit einschließt. Für Arbeitslose gilt, dass Arbeitslosengeld-Empfänger in aller Regel Anspruch auf Krankengeld haben, dies schließt jedoch nicht die Bezieher von Arbeitslosengeld-II ein, es sei denn, es liegen besondere individuelle Umstände vor.
Nun interessiert es viele Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht gerade von einer akuten Krankheit betroffen sind, wie hoch ihre Ansprüche eigentlich genau sind im Falle eines Falles. Im Internet gibt es dazu einige Online-Rechner, mit denen man unter Angabe einiger persönlicher Daten eine entsprechende Berechnung vornehmen kann. Diese Rechner können jedoch nur zur groben Orientierung dienen und übernehmen keine Garantie für die absolute Korrektheit der Ergebnisse. Generell kann man sagen, dass das Krankengeld in etwa 75 Prozent des regelmäßigen Nettoverdienstes beträgt. Krankengeld ist normalerweise auch beitragspflichtig, was die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung angeht. Nur bei Arbeitslosen sieht dies etwas anders aus. Sie bekommen als Krankengeld genau den Betrag ausgezahlt, den sie vorher als Arbeitslosengeld bekamen.
Zeit ist Geld - Zeitcollector.net |
Schufa und Finanzen.net |
Geld Tipps |
Finanzratgeber für Deutschland u. Österreich |
Finanz-tools.de (Online-Finanz-Rechner) |
Finanz und Versicherungsblog |
Finanzwertig |